Telefonisch angeforderte ärztliche Bescheinigungen für Ihr erkranktes Kind
Folgende Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen: Sie müssen in unserer Praxis bekannt und Ihr Kind registriert sein. Dann können wir eine Erstbescheinigung über über die Erkrankung eines Kindes bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf eine telefonisch angeforderte Bescheinigung.