ePA ready
Folgende Daten werden, sofern Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse nicht widersprochen haben, von der behandelnden Hausarztpraxis hochgeladen: Arztbriefe, Laborbefunde, Berichte über ärztliche Behandlungen und über bildgebende Verfahren (Röntgen, CT, MRT, etc.,).
Eine Arzt- oder Psychotherapiepraxis hat im Rahmen der Behandlung Zugriff auf alle Inhalte der ePA eines Patienten. Die Erlaubnis wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erteilt. Hierdurch erhält die Praxis standardmäßig für 90 Tage Zugriff auf die ePA-Inhalte. Eine zusätzliche Erlaubnis des Patienten oder die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. Die Praxis kann nunmehr für 90 Tage Daten lesen, einstellen, herunterladen und löschen. Ein erneutes Stecken der Gesundheitskarte ist dafür nicht erforderlich.
Achten Sie bitte bei der Erstbefüllung der ePA darauf, dass diese von Ihrer Hausarztpraxis durchgeführt wird.