Telefonische Krankschreibung

Für eine Krankschreibung müssen unsere Patient*innen ab sofort in aller Regel nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen.

Folgende Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen: der/die Patient/in muss in unserer Praxis bereits bekannt sein. Dann können wir die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss nicht abgeholt werden, da diese elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.

Wenn jedoch  schwere Krankheitssymptome vorliegen, vereinbaren Sie sicherheitshalber bitte einen Termin zur Untersuchung.

Es besteht grundsätzlich  jedoch kein Anspruch auf eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon.

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