Digitalisierung in der Medizin

Verpflichtend ist für alle Vertragsärztinnen und - ärzte ab dem 01.10.2021 die Ausfertigung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e - au), die digital an die Krankenkasse übermittelt wird. Ab dem 01.07.2022 erfolgt dann auch eine digitale Weiterleitung der erforderlichen Daten durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber.

Zusätzlich ab dem 1. Januar 2022 müssen Vertragsärztinnen und -ärzte ein elektronisches Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Nähere Infos zum e- Rezept: das-e-rezept-fuer-deutschland

Ab August 2021 werden wir schrittweise  auf eine komplett papierlose Praxis umstellen. Zunächst werden alle Formulare und Erhebungsbögen (Chronikerprogramme, Check - up, Einverständniserklärungen) digitalisiert, die da Ausfüllen und die Unterschrift  kann in der Praxis auf dem praxiseigenen  Tablet erfolgen, alternativ zu Hause auf einem Tablet oder PC.

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